Wien (PK) – Zum Abschluss der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2023 hat der Haushaltsausschuss mit Finanzminister die acht Haushaltsuntergliederungen (UG 15, 16, 23, 44, 45, 46, 51, 58) des Finanzressorts beraten Magnus Brunner. Im Mittelpunkt der breiten Debatte stand das Verhältnis von Steuern und Abgaben. Finanzminister Brunner rechnet wegen der hohen Inflation (1669 dB) für 2023 mit einer erneuten Erhöhung der öffentlichen Abgaben. Auch der Finanzrahmen 2023-2026 (1670 dB) wurde verhandelt. Nebenkosten werden budgetiert, um die Stromkosten zu subventionieren. Bei den Refinanzierungszahlungen ist mit hohen Steigerungen zu rechnen, wobei das Treasury mit über 100% Vorjahreszahlen rechnet. Andererseits wird weniger für die Bankenstabilität ausgegeben. Die Opposition kritisiert den Steuer- und Abgabenindex Für das Jahr 2023 rechnet das Finanzministerium mit Zahlungen im öffentlichen Steuersektor in Höhe von 65,92 Milliarden Euro. Gegenüber dem Voranschlag 2022 bedeutet dies für 2023 eine Steigerung um 8,98 Mrd. € bzw. 15,8 %. Da die Planwerte für 2022 beim Haushaltsvollzug deutlich übertroffen werden, geht das Haushaltsamt davon aus, dass die Steigerung gegenüber 2022 zum Erfolg führen wird niedriger sein. Die öffentlichen Bruttosteuern werden im Haushaltsentwurf 2023 auf 109,1 Mrd. Euro veranschlagt. Im Vergleich zu den Planwerten für 2022 sind die Einnahmen aus Körperschaftsteuer (+3,5 Mrd. Euro), Umsatzsteuer (+3,2 Mrd. Euro) und Lohnsteuer ( +1,9 Milliarden Euro) sollen besonders steigen. Für die nationale CO2-Bepreisung sind zusätzliche Zahlungen in Höhe von 1,0 Mrd. € vorgesehen. Als Grund für die Erhöhungen nennt das Finanzministerium die hohe Inflation. Das starke Einnahmenwachstum wird laut Haushaltsamt durch die beschlossenen Maßnahmen im Rahmen der Inflationsentlastungspakete und der Ökologischen Steuerreform (ÖSSR) begrenzt. Karlheinz Kopf (ÖVP) verwies in diesem Zusammenhang auch auf die aktuelle Rekordbeschäftigung in Österreich. Im Zeitraum von 2023 bis 2026 wird von einem durchschnittlichen Anstieg der Zahlungen aus öffentlichen Nettosteuern von 5,1 % ausgegangen. Kai Jan Krainer (SPÖ) sah ein Problem in der österreichischen Steuerstruktur, weshalb seine Fraktion die Lohnsteuern und die Vermögensbesteuerung weiter senken wolle. Christoph Matznetter (SPÖ) hat sich für die Verschiebung der CO2-Bepreisung eingesetzt. Darauf reagierte der Schatzkanzler mit der international beachteten Reform der ökologischen Sozialbesteuerung, der CO2-Bepreisung und der Abschaffung der Kaltentwicklung. Laut Aussage des Finanzministeriums machen die Sozialversicherungsbeiträge einen großen Prozentsatz des Steuersatzes aus. Maximilian Lercher (SPÖ) befürwortet Gegenfinanzierungsmaßnahmen und erkundigt sich nach den zu erwartenden Einnahmen aus der Normalverbrauchssteuer. Auf FPÖ-Seite befasste sich auch Axel Kassegger mit der CO2-Bepreisung. Karin Doppelbauer (NEOS) hinterfragte mögliche negative Beschäftigungsanreize durch Teuerungszulage, Familienbonus Plus und den einzigen Nutznießer: den Inlandsabsetzbetrag. Der NEOS-Abgeordnete setzte sich für den Kinderbetreuungssteuerabzug ein. Hubert Fuchs (FPÖ) sprach sich für Erbschafts- und Schenkungssteuern aus und wollte auch Veräußerungsgewinne besteuern. Magnus Brunner betonte, dass keine Vermögensbesteuerung geplant sei. Er war gegen die kapitalertragsteuerliche Zurückbehaltungsfrist. Brunner: Die Abhängigkeit von russischem Gas hat abgenommen Deutlich gestiegen sind die Auszahlungen für Finanzierungen und Währungsswaps, bei denen die Vorjahreswerte voraussichtlich über 100 % liegen werden. Im Finanzierungsbudget sind Auszahlungen in Höhe von 8,68 Milliarden Euro (+101,9 %) geplant. Aufgrund der periodengerechten Rechnungslegung beträgt die Steigerung des Gewinnbudgets 46,7 %. Das Haushaltsamt führte den “schnellen und erheblichen Anstieg trotz der langen durchschnittlichen Restlaufzeit der bestehenden Schulden” auf die Diskontierung von Auszahlungen zurück. In den Folgejahren bis 2026 steigen die Finanzierungskosten auf 7,98 bis 8,54 Milliarden Euro pro Jahr. Damit liegen sie etwa 160 % höher als zu dem Zeitpunkt, als sie ihr Tief von 2021 erreichten. Ab 2022 werden auch grüne Bundesanleihen emittiert. Anders als bei konventionellen Emissionen würden die Erlöse ausschließlich zur (Re-)Finanzierung grüner Projekte mit ökologischem oder klimatischem Nutzen verwendet, betonte Brunner. Auch Petra Bayr (SPÖ) warb für umweltfreundliches Verhalten. Der grüne Haushalt spiele eine wichtige Rolle, bekräftigte der Finanzminister. Loacker wollte die Geschäfte von Wien Energie unter Finanzaufsicht stellen. Dies sei nicht möglich, so das Finanzministerium, das den Regulierungsbedarf erkannt habe. Hanger erkundigte sich nach der Einschätzung Österreichs. Die Republik Österreich hat laut Brunner nach wie vor eine hohe Bonität. Signalwirkung hatte die Änderung des Ausblicks von stabil auf negativ durch die Ratingagentur Fitch. Ausschlaggebend war die starke Abhängigkeit von russischem Gas. Diese Abhängigkeit habe abgenommen, betonte Brunner, und er wolle mittelfristig wieder auf einen nachhaltigen fiskalischen Pfad zurückkehren. Die Finanzverwaltung ist von der BMG-Novelle betroffen Im Finanzmanagement werden hauptsächlich die Zahlungen verrechnet, die für die Erfüllung der Aufgaben des Finanzmanagements erforderlich sind. Diese beziehen sich hauptsächlich auf Personalkosten und Hardware-Betriebskosten (z. B. IT-Infrastruktur, Miete). Bei den Einkünften werden insbesondere die an die Europäische Kommission (EG) gezahlten Erhebungsgebühren für Zölle und aufgrund der BMG-Novelle 2022 die Einkünfte aus öffentlich-rechtlichen Rechten (Förderzinsen, Bergbau) angerechnet. Die BMG-Novelle 2022 führte zu einer deutlichen Ausweitung der Aufgaben im Haushalt der Finanzverwaltung mit einer deutlichen Aufstockung des Haushalts. Die Sektoren „Digitalisierung“, „Telekommunikation, Breitband, Sicherheitsforschung“ und „Bergbau“ wurden in diesen Wirtschaftszweig verschoben. Da die Umschichtung des Budgets 2022 unterjährig erfolgte, sei der Vergleich mit der letzten Schätzung verzerrt, wies das Haushaltsamt in seiner Analyse darauf hin. Die budgetierten Zahlungen steigen um 127,9 % auf 300,4 Millionen Euro. Als Grund nennt der Haushaltsdienst erneut die Änderung der Bundesministerien. Vom Zoll werden zusätzliche Einnahmen in Höhe von 6,1 Millionen Euro, insgesamt 78,4 Millionen Euro, erwartet. Im Finanzierungshaushalt für das Finanzmanagement werden Zahlungen in Höhe von 1,72 Milliarden Euro erwartet. Gegenüber der Schätzung von 2022 entspricht dies einer Steigerung von 13,4 %. Eine ähnliche Entwicklung ist bei den Aufwendungen im Ergebnishaushalt zu beobachten. Kai Jan Krainer (SPÖ) sprach sich entschieden gegen Eingriffe von Kabinettsbeamten in einzelne Steuerangelegenheiten aus und forderte Finanzminister Brunner dazu auf, schriftliche Weisungen zu erteilen. Dem begegnete Brunner mit ganzheitlichen Anti-Fraud-Maßnahmen. Neben Sicherheitseinrichtungen würden auch Tests im internationalen Umfeld durchgeführt, betonte er. Auch Jakob Schwarz (Grüne) setzte sich gegen Betrug ein und wollte die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs stärken. Doppelbauer fragte nach Rückerstattungen von unberechtigt erhaltenen COVID-Förderungen. Brunner: Die Verhandlungen zum Finanzausgleich beginnen 2022 Die Zahlungen für den Finanzausgleich sollen laut Haushaltsentwurf 2023 2 Milliarden Euro erreichen, 3,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Der Haushaltsdienst begründet dies mit mehreren gegenläufigen Entwicklungen. Zum einen entfällt der im Jahr 2022 gezahlte einmalige Zweckzuschuss für Investitionen in den Ländern (500 Mio. Euro . Andererseits sind im Haushaltsentwurf 2023 Zahlungen in Höhe von 500 Mio. EUR für das neue KIG 2023 geplant. Die verbleibende Erhöhung der Zahlungen betrifft Elemente im Zusammenhang mit der Steuerentwicklung. Dazu gehört zum Beispiel der Katastrophenfonds (+74,8 Mio. €). Dieses Budget sei ausreichend, betonte Brunner gegenüber Andreas Hanger (ÖVP) und verwies auf den Durchschnitt der letzten Jahre. Brunner betonte gegenüber Doppelbauer, dass die Verhandlungen über die Finanzgleichung 2022 beginnen würden. Die Subventionierung der Stromkosten führt zu erheblichen Veränderungen des Bundesvermögens Im Bereich des Bundesvermögens wirkt sich der Stromkostenzuschuss im Jahr 2023 aus. Der Haushaltsplan sieht Zahlungen in Höhe von 5,5 Milliarden Euro im Finanzierungshaushalt vor. Im Vergleich zum letzten Bundeshaushalt entspricht dies einer Steigerung von 51,1 %. Nach einer Analyse des Haushaltsservice resultiert die Erhöhung der Zahlungen im BVA-E 2023 im Wesentlichen aus der Schätzung des Stromkostenzuschusses (2,7 Mrd. €). Im Vergleich zu 2022 entfallen Energiekostenkompensationen (-0,6 Mrd. Euro) und Zahlungen für COFAG (-0,5 Mrd. Euro) werden gekürzt. Vorgesehen sind eine Anhebung des ESM (+ 146,0 Mio. Euro) und höhere Zahlungen für Garantien nach dem Ausfuhrförderungsgesetz (+ 164,5 Mio. Euro). Darüber hinaus gehören zum Bundesvermögen Überziehungsermächtigungen für den 2,5 Milliarden Euro schweren COVID-19-Krisenbewältigungsfonds und den 3 Milliarden Euro Stromkostenzuschuss, die nach Angaben des Haushaltsdienstes zu weiteren Steigerungen des Haushaltsvollzugs führen können. Die Zahlungen sollen im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2022 um 475 Mio. € oder 32,5 % auf 1,9 Mrd. € steigen. Als Grund werden höhere geschätzte Dividenden (+508 Mio. €) genannt. Weniger Ausgaben für die Stabilität der Banken Der Haushaltsentwurf für 2023 sieht im Finanzierungshaushalt Zahlungen in Höhe von 146,1 Mio. Euro und Zahlungen im Bereich Finanzmarktstabilität in Höhe von 2,617 Mrd. Euro vor. Der Budgetservice begründet die Reduzierung der budgetierten Zahlungen um 1,0 Mrd. Euro mit der voraussichtlich im Jahr 2022 erwarteten Rückzahlung der HETA 2012-2022 Nachranganleihe, die ab 2023 nicht mehr fällig wird. Aus…