Vier Bundesländer wollen die Corona-Isolationspflicht aufheben – das kritisiert Lauterbach
Stand: 12:20 Uhr| Lesezeit: 3 Minuten
Abschaffung der Zwangsisolation – „Finde ich falsch“
In Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Hessen wird es bald keine generelle Verpflichtung mehr geben, mit dem Coronavirus Infizierte zu isolieren. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nennt es einen “Fehler”. Virologe Klaus Stöhr gibt seine Einschätzung ab.
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Bisher musste sich jeder, der positiv auf Covid 19 getestet wurde, in Deutschland selbst isolieren. Das wollen die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein nun ändern. Bundesgesundheitsminister Lauterbach spricht von einem “Fehler”.
Vier Bundesländer haben sich darauf geeinigt, die Verpflichtung zur Isolierung von mit dem Coronavirus infizierten Personen aufzuheben. Das sind Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein, wie die zuständigen Ministerien am Freitag mitteilten. Die Länder haben angekündigt, dass eine neue Phase zur Bewältigung der Pandemie erforderlich ist.
Anstelle der generellen Verpflichtung, positiv auf das Coronavirus getestete Personen zu isolieren, soll es verpflichtende Schutzmaßnahmen für Infizierte geben, um besonders gefährdete Personen zu schützen, etwa in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen. Die neuen Regeln sollen bald in Kraft treten, die Details werden derzeit ausgearbeitet.
Kritik an den Plänen kam umgehend von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Das Ende der Zwangsisolation in den vier Ländern hält er für einen verfrühten Fehler. „Das findet nicht die Zustimmung der Bundesregierung“, sagte Lauterbach in Berlin und warnte vor einem „Durcheinander“ in Deutschland. “Es gibt auch keinen medizinischen Grund, jetzt auf die Isolation zu verzichten.”
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Er warnte vor einer „möglicherweise schweren Winterwelle“, wobei Deutschland „am Vorabend einer ansteckenderen Variante“ stehe. Darüber hinaus liegt die Zahl der Todesfälle durch das Coronavirus bei etwa 1000 pro Woche. Daher ist es nicht wirklich verantwortungsvoll, die Verpflichtung zur Isolierung aufzuheben. Er fügte hinzu, dass der Arbeitsplatz sicher bleiben müsse und dass verhindert werden müsse, dass infizierte Personen zur Arbeit gedrängt würden.
In Baden-Württemberg könnten die neuen Regeln Mitte nächster Woche in Kraft treten, sagte ein Sprecher. Konkreter wurde Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Er kündigte an, dass die neue Verordnung ab dem 16. November in Kraft treten werde. Diejenigen, die positiv sind, sollten jedoch außerhalb ihres Hauses eine Maske tragen. „Und natürlich gilt nach wie vor der Grundsatz: Wenn du krank bist, bleib zu Hause“, sagte Holecek.
Gefährdete Gruppen sollten durch andere Maßnahmen weiter geschützt werden. „Die Entscheidung bedeutet nicht, dass wir das Infektionsgeschehen frei lassen“, betonte der Minister.
„Leider hat sich die Bundesregierung bisher geweigert, eine gemeinsame Lösung in der Frage der Abschottung zu finden“, sagte Holecek. „Deshalb gehen wir jetzt diesen wichtigen Schritt für einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Coronavirus angesichts einer sich verändernden Pandemie-Lage.“ Es ist der richtige Zeitpunkt für Menschen, mehr Verantwortung zu übernehmen.
„Verantwortlich und notwendig“
„Solange das aktuell weit verbreitete Mikrovirus nicht durch eine krankheitserregendere Variante ersetzt wird, die unser Gesundheitssystem überlasten könnte, ist der Schritt verantwortungsvoll und notwendig“, begründete Hessischer Sozialminister Kai Klose (Grüne) die Lockerung. Viele Menschen in Deutschland sind geimpft oder infiziert. Die Bundesländer beziehen sich laut Mitteilung in ihrem gemeinsamen Vorgehen auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich. Aus diesen Ländern seien keine negativen Befunde bekannt, hieß es. Lesen Sie auch Die sinkenden Infektionszahlen, wirksame Impfungen und eine Grundimmunität in der Bevölkerung von über 90 % sprechen für eine Lockerung der Isolationspflicht. Länder betonten zudem, dass es in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe mehr gebe und wirksame antivirale Medikamente zur Verfügung stünden. Bisher mussten sich mit dem Coronavirus infizierte Personen nach positiver Testung in der Regel für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben – und zwar bis zu einer Symptomfreiheit von mindestens 48 Stunden, maximal 10 Tage insgesamt.