In 431 Berliner Wahlkreisen müssen Bundestagswahlen wiederholt werden. Das hat der Bundestag spät in der Nacht beschlossen. Der Grund sind Wahlausfälle. Da die Entscheidung voraussichtlich vor dem Verfassungsgericht angefochten wird, steht noch kein Termin fest.
Aufgrund mehrerer Unfälle soll die letztjährige Bundestagswahl in Teilen Berlins wiederholt werden. Das beschloss der Bundestag spät in der Nacht auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses. In 431 Wahlkreisen in Berlin müssen die Wähler erneut ihre Erst- und Zweitstimme abgeben.
Wann die Teilwiederholung erfolgt, ist allerdings unklar – denn es ist davon auszugehen, dass der Parlamentsbeschluss noch vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Daher kann die Abstimmung bis 2024 dauern.
Auch Landtagswahlen werden voraussichtlich wiederholt
Die Bundestagswahl am 26. September 2021 verlief in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten sowie falsche oder fehlende Stimmzettel, sodass einige Wahllokale sogar vorübergehend geschlossen wurden. Vielerorts blieben die Wahllokale wegen Überfüllung und Verzögerungen bis 18 Uhr geöffnet, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits Prognosen und Vorhersagen kursierten.
Zeitgleich mit den Bundestagswahlen fanden in Berlin auch die Wahlen zum Abgeordnetenhaus statt. Am Mittwoch will das Verfassungsgericht des Landes über ihr Wiederaufnahmeverfahren entscheiden. In der mündlichen Verhandlung zeichnete sich ab, dass die Berliner Landtagswahl in ihrer Gesamtheit wiederholt wird.