Angesichts der hohen Inflation hat der Bundestag Steuererleichterungen und weitere Entlastungen für Familien beschlossen. 48 Millionen Menschen sollen davon profitieren. Außerdem soll eine Neuregelung der CO2-Steuer kommen.

Der Bundestag hat Steuererleichterungen für 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger eingeführt. Das mit großer Mehrheit verabschiedete Inflationsausgleichsgesetz soll die Auswirkungen der hohen Inflation auf die Einkommensteuer vollständig ausgleichen. Zudem soll es die größte Erhöhung des Kindergeldes in der Geschichte der Bundesrepublik geben.

Wie das Parlament beschlossen hat, verzichtet der Staat in den nächsten zwei Jahren auf Steuereinnahmen von rund 50 Milliarden Euro. Die Änderungen können erst nach Genehmigung durch den Bundesrat in Kraft treten.

Das Steuersystem ist an die hohe Inflation angepasst

Mit dem Gesetz will die Ampelregierung verhindern, dass der Staat von den heutigen hohen Einkommensteuersätzen profitiert. Cold Rollover – eine Art verdeckte Steuererhöhung, die an die Inflation gebunden ist – wird gemildert. Das passiert bei hoher Inflation, wie heute beim russischen Krieg in der Ukraine und der daraus resultierenden Energiekrise in Deutschland. Prognosen gehen davon aus, dass die Inflation im nächsten Jahr sieben Prozent übersteigen könnte.

Hohe Inflationsraten mindern die Kaufkraft der Verbraucher, weil sie für einen Euro weniger kaufen können. Steigt das Gehalt weniger als die Inflation, müssen Sie hohe Steuern zahlen, können sich aber weniger leisten.

Finanzminister Christian Lindner (FDP) argumentierte kürzlich: Wenn ein Einkommen von 43.000 Euro inflationsbedingt im nächsten Jahr tatsächlich nur noch eine Kaufkraft von 39.000 Euro hat, sollte der Staat nicht so viele Steuern erheben, als wären noch 43.000 Euro Kaufkraft vorhanden.

Um dies zu kompensieren, dreht die Regierung am Einkommensteuersatz. Der Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Steuern gezahlt werden müssen, steigt im nächsten Jahr um 561 Euro auf 10.908 Euro. 2024 soll er auf 11.604 Euro steigen.

Zudem gilt der Spitzensteuersatz von 42 % im nächsten Jahr nur noch für ein zu versteuerndes Einkommen von 62.827 Euro. Geschuldet sind aktuell gerade einmal 58.597 Euro. 2024 wird diese Benchmark auf 66.779 € steigen. Die Schwelle für den noch höheren Steuersatz für Vermögende von 45 Prozent greift die Bundesregierung bewusst nicht an, weil sie in dieser Einkommensklasse keinen zusätzlichen Entlastungsbedarf sieht.

Erhöhung des Kindergeldes

Familien können mit weiteren Entlastungen rechnen: Der Kinderfreibetrag steigt auf 250 Euro pro Monat und Kind. Das bedeutet für das erste und zweite Kind plus 31 Euro und für das dritte Kind plus 25 Euro pro Monat. Auch dieser Maßnahme hatte die Koalition kurzfristig zugestimmt.

Auch das Kindergeld, das den Höherverdienenden zugute kommt, wird ebenso angehoben wie der maximal abzugsfähige Unterhaltsbetrag, zum Beispiel für studierende Kinder.

Die Erhöhung des Kindergeldes soll Familien entlasten, weil sie stärker unter den steigenden Lebenshaltungskosten leiden als Haushalte ohne Kinder. Gleichzeitig soll das höhere Kindergeld auch ein Schritt in Richtung Kindergrundsicherung sein. Nach dem Willen von SPD, Grünen und FDP soll die Kindergrundsicherung künftig den Lebensstandard jedes Kindes sichern und bisherige Einzelleistungen für Eltern ersetzen.

Einmalzahlung für Erdgas und Fernwärme

Beschlossen wurde auch eine milliardenschwere Nothilfe für Gas- und Fernwärmekunden. Im Dezember werden Sie für einen Monat von der Anzahlung befreit. Die einmalige Entlastung soll eine finanzielle Überbrückung bis zum Wirksamwerden der Gaspreisbremse darstellen. Dies wird voraussichtlich ab März 2023 der Fall sein.

Die einmalige Förderung erhalten Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden. Einige Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich sowie in der medizinischen Versorgung erhalten auch bei höherem Verbrauch Nothilfe. Die Höhe der Entlastung errechnet sich aus einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Versorger für die sogenannte Entnahmestelle im September 2022 prognostiziert hatte, und dem Erdgaspreis im Dezember. Zu berücksichtigen sind die Preise, die zum Jahresende teilweise deutlich gestiegen sind.

Bei Fernwärme ist die September-Rechnungssumme und ein „pauschaler Anpassungsfaktor“, der Preissteigerungen bis Dezember berücksichtigt, zu verwenden. Mieter sollen die Entlastung im Dezember mit ihrer nächsten jährlichen Heizkostenabrechnung erhalten. Vermieter haben ein Jahr Zeit, um die Erklärung vorzubereiten und einzureichen – müssen aber bereits im Dezember Angaben zum geschätzten Kredit machen.

CO2-Kostenbeteiligung

Der Bundestag hat zudem eine Verordnung zur Kostenverteilung bei der Klimasteuer zwischen Mietern und Eigentümern verabschiedet. Bisher konnten Vermieter die ab Anfang 2021 fällige CO2-Steuer auf Heizöl und Erdgas vollständig an die Mieter weitergeben.

Die Mehrkosten werden künftig in einem Stufenmodell zwischen Mietern und Vermietern so aufgeteilt, dass Mieter zum Energiesparen und Vermieter zu baulichen Verbesserungen angeregt werden. Vermieter tragen einen höheren Anteil (bis zu 95 Prozent) an der Klimasteuer, je mehr Kohlendioxid ihr Gebäude ausstößt, zum Beispiel durch eine alte Heizungsanlage oder schlechte Dämmung. Ist ein Haus in einem guten energetischen Zustand, zahlen Mieter den größten Anteil der CO2-Abgabe (bis zu 100 Prozent).

Wohngeldreform

Zudem hat der Bundestag eine weitreichende Reform des Wohngeldes beschlossen. Als Ergebnis kommt die Sozialversicherung …